Benutzerordnung


 

Alle sind in der Bibliothek willkommen.

Mit der Nutzung des Angebotes akzeptiert man die hier aufgeführten Regelungen.

 

Alpnach 19.09.17 

  

Ausleihe


Primarschulkindern von Alpnach werden grundsätzlich nur gegen Vorzeigen des Benutzerausweises Medien ausgeliehen. Drei Mal pro Kalenderjahr dürfen sie aber ausnahmsweise einen "Joker" nutzen und ohne Karte etwas ausleihen. 

 

Bei erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern und bei den Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sind wir dankbar, wenn mit der Bibliothekskarte Medien bezogen werden. Da wir eine kleine Bibliothek sind und wir unsere Kundschaft kennen, dürfen diese Benutzergruppen aber auch ohne Ausweis Medien beziehen.

 

Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen pro Medium. Die Frist ist, falls die Medien nicht reserviert sind,  um weitere vier Wochen verlängerbar. Ausnahmen für Leihfristen: Während der Schulsommerferien werden keine Mahnungen verschickt, deswegen verlängert sich da die Ausleihe automatisch jeweils bis zum Dienstag der zweiten Schulwoche. Auch während der Weihnachtsferientage verlängert sich die Ausleihfrist bis Anfang Neujahr. 

 

Es gibt keine Mengen- oder Altersbegrenzungen für die Ausleihe. Das Bibliothekspersonal behält sich aber das Recht vor, die Kundschaft auf Auffälligkeiten anzusprechen.


Zeitschriften sind nicht ausleihbar, das neueste Exemplar ist immer zur Ansicht in der Bibliothek, alte Exemplare können für Fr. 1.-- gekauft werden.

 

Für Lehrpersonen gilt eine Ausleihfrist von acht Wochen, um weitere acht verlängerbar, weil oftmals die Medien auch für längere Projekte mit Vor- und Nachbearbeitungszeit gebraucht werden.

 

Für die Ausleihe der Onlinemedien von Dibizentral gilt: Zugang haben alle Erwachsenen und Kinder ab der Mittelstufe mit einem aktiven Konto in unserer Bibliothek. Die Leihfrist für eBooks und eAudio beträgt 21 Tage, eVideo und eMusic können 7 Tage ausgeliehen werden. eMagazines haben eine Leihfrist von 1 Tag, ePapers dürfen für eine Stunde genutzt werden.

Reservationen


Ist ein gewünschtes Medium bereits ausgeliehen, kann es reserviert werden. Am einfachsten erfolgt dies per E-Mail, geben Sie uns dafür bitte Ihre Adresse an.

 

Der Kundschaft wird umgehend eine Nachricht geschickt, wenn der Titel für ihn abholbereit ist. 

 

Innerhalb einer Woche müssen reservierte Medien abgeholt werden (Ausnahme: Während der Schulferien halten wir Reservationen bis zum ersten Dienstag mit regulärem Schulbetrieb zurück).

 

Onlinemedien von Dibizentral können vorgemerkt werden. Wird ein reservierter Titel zurückgegeben, erhält man eine Mitteilung, dass das Medium nun für 24 Stunden für eine Ausleihe reserviert ist.

 

Gebühren


Für Kinder und Jugendliche ist die Ausleihe in der Bibliothek, die Onleihe und der Bezug des ersten Benutzerausweises gratis.

 
Erwachsene ab 20 Jahren, die das Angebot der Bibliothek inkl. Onleihe nutzen wollen, bezahlen für den Ausweis Fr. 5.-- und dazu eine Jahresgebühr von Fr. 20.--

 

Eine Ersatzkarte kostet für alle Fr. 5.--

  

 

Mahnungen:

Rückgaben und Verlängerungen müssen am Endtag der Ausleihfrist bis zum Ende der Öffnungszeit erfolgt sein. Der Mahnlauf bildet den Abschluss des Arbeitstages der Bibliothekarin.

 

Nach Ablauf der Ausleihfrist werden nicht verlängerte Medien im Abstand von jeweils einer Woche zurückgerufen.  Die Mahngebühr beträgt:

1. Rückruf Fr. 1.50 pro Medium
2. Rückruf Fr. 3.-- pro Medium
3. Rückruf Fr. 4.50 pro Medium
 
Wenn Sie uns Ihre Mailadresse angeben, erhalten sie fünf Tage vor Ablauf der Ausleihfrist ein Erinnerungsmail.

 

 

Sind sie umgezogen oder haben sie eine neue E-Mail-Adresse? Melden sie uns doch bitte allenfalls ihre neuen Personalien, damit wir mit den aktuellen Daten arbeiten können. Mahnungen und Erinnerungen, welche die Zielperson aufgrund veralteter Adressen nicht erreichen, gelten als zugestellt. Daraus fällige Gebühren müssen entrichtet werden.

 

 

 

 

Beschädigungen und Medienverluste


Benutzerinnen und Benutzer haften für die ausgeliehenen Medien. Bei Verlust oder Beschädigung wird neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz auch der Bearbeitungsaufwand verrechnet. Beschädigte Medien müssen der Bibliothek gemeldet werden und dürfen nicht selber repariert werden.





Regeln im Raum


Wir freuen uns, wenn die Bibliothek auch als Treffpunkt genutzt wird. Übersteigt die Lautstärke nach Ermessen des Personals einen annehmbaren Pegel, weisen wir die Besucher darauf hin. Ist mehrfach ein diesbezüglicher Hinweis nötig, bitten wir die Verursacher, ihre Unterhaltung an einem anderen Ort fortzuführen.


Die Nutzung eigener elektronischer Geräte ist erlaubt; auch hier gilt das Gebot der Höflichkeit. Wird dies nach Ermessen des Personals verletzt, handeln wir nach oben beschriebenem Vorgehen.


Essen und Trinken ist in der Bibliothek grundsätzlich verboten. Ausnahmen: Die Nutzung der Kaffeebar für Erwachsene, Veranstaltungen mit kulinarischem Angebot und ... ein Becher Wasser auf Anfrage an der Ausleihtheke.